Veröffentlichte Gerichtsurteile

Herzlich Willkommen auf der Homepage der Anwaltskanzlei Chatzipantelidou-Dimitraka

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Frau RA Theodora Chatzipantelidou – Dimitraka ist als praktizierende Anwältin tätig, dazu gehört die rechtliche Beratung sowie auch die gerichtliche und außergerichtliche Vertretung der Mandanten.

Die Kanzlei liegt in Thessaloniki / Griechenland, betätigt sich jedoch in ganz Griechenland sowie auch in Deutschland, und bearbeitet im deutsch-griechischen Rechtsverkehr.

DIENSTE

IMMOBILIENRECHT
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IMMOBILIENRECHT

Wir übernehmen aller Art Sachen in Bezug auf die Kauf, Verkauf und Nutzung von Grundstücke, Parzellen, Wohnungen und Geschäftsräumen, wie die Verfassung von Werkverträge, Kaufverträge, Mietverträge, Landpacht, sowie auch Räumungsbefehle und Mahnbescheide.

KATASTER- & GRUNDBUCHAMT
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KATASTER- & GRUNDBUCHAMT

Anhand unserer Erfahrung im Immobilienrecht können wir eine gründliche und eingehende Untersuchung in Bezug auf Ihre Vermögenslage im Katasteramt bzw. im Grundbuchamt durchführen. Im Fall eines Fehlers der Eintragung Ihrer Rechte übernehmen wir die Erledigung aller notwendigen gerichtlichen und außergerichtlichen Prozesse.

ZIVILRECHT - FAMILIENRECHT
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ZIVILRECHT - FAMILIENRECHT

Unsere Kanzlei übernimmt aller Art Zivilsachen, wie z.B. die Verfassung von privaten Verträgen und die Geltendmachung von Ansprüchen auf Zahlung, sowie auch dingliche Klagen, wie z.B. Herausgabeklagen, Besitzklagen, Besitzstörungsklagen, Immobilienverletzungsklagen. Darüber hinaus beschäftigen wir uns seit vielen Jahren mit Familienrecht und berühren mit große Sensibilität Familiensachen wie Scheidung, Vermögensverteilung, Regelung der elterlichen Sorge, Unterhalt des Ehegatten, Unterhalt der minderjährigen Kinder, Umgangsrecht.

WIRTSCHAFTS- UND FINANZKRIMINALITÄT
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WIRTSCHAFTS- UND FINANZKRIMINALITÄT

Unsere Kanzlei spezialisiert sich auf Wirtschafts- und Finanzkriminalitätssachen, d.h. Steuerhinterziehung, Beitragshinterziehung, Schmuggel, Kapitalanlagebetrug, finanzieller Betrug, Betrügerei, Fälschung, Bestechung, Scheckbetrug, ungedeckte Schecks u.s.w. Anhand unserer mehrjährigen Erfahrung können wir Ihre Interessen in allen Stadien des Strafverfahrens vertreten, d.h. vom Ermittlungsverfahren über die Hauptverhandlung bis ins Rechtsmittelverfahren, sowie auch vor dem Areopag.

STRAFRECHT
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STRAFRECHT

Wir vertreten und beraten Sie in sämtlichen strafrechtlichen Angelegenheiten, Vergehen sowie auch Verbrechen, z.B. Straftaten gegen die öffentliche Ordnung, Geld- und Wertzeichenfälschung, Straftaten gegen Leben und körperliche Unversehrtheit, Straftaten gegen das Vermögen, Straftaten gegen den Personenstrand, die Ehe und die Familie, Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, Beleidigung, Straftaten gegen die persönliche Freiheit, Diebstahl und Unterschlagung, Raub und Erpressung, Begünstigung und Hehlerei, Urkundenfälschung u.s.w.

ERBRECHT
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ERBRECHT

Mit Konsequenz und Verantwortung übernehmen wir die Erledigung von Erbsachen, wie z.B. die Erbannahme vom Eintritt des Erbfalls bis zur Unterschreibung der entsprechenden notariellen Urkunde, sowie auch die Erbausschlagung. Weiterhin übernehmen wir die Erteilung eines Erbscheins sowie auch Erbklagen aller Art im Fall einer Verletzung Ihrer gesetzlichen oder testamentarischen Erbrechte.

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Häufig gestellte Fragen

Das persönliche Erscheinen vor dem Gericht ist nur von dem Amtsgericht erlaubt und zwar in Sachen mit einem Streitwert bis 5000 Euro (Verfahren für geringfügige Forderungen).
Eine Anzeige oder eine Anklage kann bei der Polizeidienststelle sowie auch bei der Staatsanwaltschaft eingereicht werden.
 Ihr Rechtsanwalt kann Ihnen vor jedem griechischen Gericht ohne Begrenzungen vertreten. Im Fall einer Zivilsache oder einer Verwaltungssache, die bei einem Berufungsgericht anhängig ist, muss der Rechtsanwalt bei Berufungsgerichte zugelassen sein. Im Fall einer Zivilsache oder einer Verwaltungssache, die beim Areopag anhängig ist, muss der Rechtsanwalt beim Areopag zugelassen sein.
 

Wenn das Dokument an Sie gerichtet ist, dann gibt es keinen Grund, die Zustellung zu verweigern. Die Annahme des Dokuments ist nicht mit der Annahme des Inhalts gleichzusetzen. In jedem Fall haben Sie das Recht, den Satz unter allem Vorbehalt neben Ihre Unterschrift zu schreiben.

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