KOLLEGIALGERICHT DER ERSTEN INSTANZ THESSALONIKI
Scheidungsklage wegen Zerrüttung der Ehe. Klageantrag: die Auflösung der Ehe durch Alleinverschulden der Beklagten. Das Verschulden im Sinne der Zerrüttung der Ehe nach der Änderung des Familienrechts durch Gesetz Nr.1329/1983 stellt zwar keinen Bestandteil der Zerrüttung der Ehe dar, ist aber nicht folgenlos, denn es steht im Satz “entweder der Beklagte oder beide Ehepartner schuldig sind”.