EINKÖPFIGES LANDGERICHT THESSALONIKI
Gemeinschaftlicher Erbschein. Vollbürtige und Halbbürtige Geschwister des Erblassers. Die halbbürtigen Geschwister des Erblassers haben keine Pflichtteilsberechtigung (§1825 griechisches BGB), also kann der Erblasser seine Vermögen durch Testament nach Belieben verfügen.
.