DREIKÖPFIGE STRAFKAMMER XANTHI
URTEIL Nr.599/2007
Fortgesetzte Ausstellung von fingierten Steuerbelegen. Fingierte Rechnungen, was den Rechnungsaussteller betrifft. Haftung des faktischen Geschäftsführers. Freispruch des Geschäftführers, der in die gewerblichen Tätigkeiten und generell in die Handelstransaktionen der Gesellschaft nicht eingriff, und um die Tätigkeiten und Handlungen des faktischen Geschäftsführers nichts wusste.