URTEIL Nr.599/2007 DREIKÖPFIGE STRAFKAMMER XANTHI

DREIKÖPFIGE STRAFKAMMER XANTHI

URTEIL Nr.599/2007

Fortgesetzte Ausstellung von fingierten Steuerbelegen. Fingierte Rechnungen, was den Rechnungsaussteller betrifft. Haftung des faktischen Geschäftsführers. Freispruch des Geschäftführers, der in die gewerblichen Tätigkeiten und generell in die Handelstransaktionen der Gesellschaft nicht eingriff, und um die Tätigkeiten und Handlungen des faktischen Geschäftsführers nichts wusste.

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