URTEIL Nr.599/2007 DREIKÖPFIGE STRAFKAMMER XANTHI
- Veröffentlicht: Montag, 05. Mai 2014 23:25
- Geschrieben von Super User
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DREIKÖPFIGE STRAFKAMMER XANTHI
Fortgesetzte Ausstellung von fingierten Steuerbelegen. Fingierte Rechnungen, was den Rechnungsaussteller betrifft. Haftung des faktischen Geschäftsführers. Freispruch des Geschäftführers, der in die gewerblichen Tätigkeiten und generell in die Handelstransaktionen der Gesellschaft nicht eingriff, und um die Tätigkeiten und Handlungen des faktischen Geschäftsführers nichts wusste.
- Kategorie: fingierte Rechnungen