URTEIL Nr. 135/2013 EINKÖPFIGES LANDGERICHT EDESSA
- Kategorie: Unterhalt
- Veröffentlicht: Montag, 05. Mai 2014 23:20
- Geschrieben von Super User
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EINKÖPFIGES LANDGERICHT EDESSA
Verletzung der Unterhaltspflicht. Einstweilige Verfügung für die vorläufige Zuerkennung des Unterhaltsanspruchs. Die Unterhaltsklage ist innerhalb 30 Tagen von der Verkündung der einstweiligen Verfügung einzureichen. Sofern dies nicht der Fall ist, endet die Geltungsdauer der einstweiligen Verfügung sowohl für die Vergangenheit als auch für die Zukunft. Auf der Basis dieser einstweiligen Verfügung ist folglich die Betreibung der Zwangsvollstreckung ungültig.