KOLLEGIALGERICHT DER ERSTEN INSTANZ THESSALONIKI
URTEIL Nr. 5299/2010
Kindschaftssachen. Die Ehelichkeit kann von dem Mann, mit dem die Mutter bei Getrenntleben eine ständige Affäre mit außerehelichem Verkehr während der Empfängniszeit hat, angefochten werden. Wenn dieser Mann Kläger ist, führt das Gerichtsurteil, das die Vaterschaftsanfechtungsklage stattgibt, sobald es unwiderruflich wird, die von ihm von Rechts wegen Feststellung der Vaterschaft herbei.