- Kategorie: Scheidung - Zugewinn
- Veröffentlicht: Montag, 05. Mai 2014 23:18
- Geschrieben von Super User
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KOLLEGIALGERICHT DER ERSTEN INSTANZ THESSALONIKI
Eine bedingte Klage ist nicht zulässig. Ein Hauptklagegrund ist notwendig, so dass die Klage nicht als unzulässig abgewiesen wird. Das Bestehen der Ehe zwischen den Ehepartnern ist die Hauptvoraussetzung für das Entstehen des Zugewinnausgleichs. Der Zugewinnausgleich kann gegen die Erben des verstorbenen Ehepartners geltend gemacht werden, aber nicht umgekehrt, es sei denn, er vertragsähnlich festgestellt wurde oder eine entsprechende Klage zugestellt wurde.