EINKÖPFIGES LANDGERICHT THESSALONIKI
URTEIL Nr.62/2008
Ideelle Rechtsgemeinschaft. Alleinige Benutzung des gemeinsamen Gegenstands bei einem der Teilhaber. Die gemeinsame Gewinnung und Erwerb der bürgerlichen Früchte, einschließlich Mieten, ist Recht und Aufgabe aller Teilhaber nach Entscheidung der Mehrheit der Teilhaber, die obligatorisch für die Minderheit ist. Kosten für die Unterhaltung, die Verwaltung und die Benutzung des gemeinsamen Gegenstands. Wenn der Teilhaber mehr als das Verhältnis seines Anteils bezahlt hat, hat er das Recht die Mehrzahlung von den anderen Teilhabern zu fordern.