URTEIL Nr.19540/2008 EINKÖPFIGES LANDGERICHT THESSALONIKI
- Kategorie: Erbrecht
- Veröffentlicht: Montag, 05. Mai 2014 23:29
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EINKÖPFIGES LANDGERICHT THESSALONIKI
Gemeinschaftlicher Erbschein. Vollbürtige und Halbbürtige Geschwister des Erblassers. Die halbbürtigen Geschwister des Erblassers haben keine Pflichtteilsberechtigung (§1825 griechisches BGB), also kann der Erblasser seine Vermögen durch Testament nach Belieben verfügen.
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