KOLLEGIALGERICHT DER ERSTEN INSTANZ THESSALONIKI URTEIL Nr. 7765/2010
- Kategorie: Verkauf
- Veröffentlicht: Freitag, 16. Oktober 2015 13:30
- Geschrieben von Super User
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KOLLEGIALGERICHT DER ERSTEN INSTANZ THESSALONIKI
Verkauf. Beweismittel. Die ohne Datum eidesstattliche Erklärung des Gesetzes 1599/1986 ist ein unzulässiges Beweismittel. Der Grund hierfür ist, dass, wie es aus ihrem Inhalt hervorgeht, sie aufgrund dieser Verhandlung abgegeben worden war, ohne Erfüllung der Formalitäten des Gesetzes in Bezug auf die Zeugenvernehmung.