URTEIL Nr.3832/2008 EINKÖPFIGES LANDGERICHT THESSALONIKI

EINKÖPFIGES LANDGERICHT THESSALONIKI

URTEIL Nr.3832/2008

Erbschein. Ablauf der viermonatigen Frist für die Ausschlagung der Erbschaft. Vermutung der Annahme der Erbschaft. Der Eingriff des Erbes in die Erbschaft durch den vorliegenden Antrag eines Erbscheins stellt auf jeden Fall eine stillschweigende Annahme der gesamten Erbschaft dar.

 

 

 

URTEIL Nr.62/2008 EINKÖPFIGES LANDGERICHT THESSALONIKI

EINKÖPFIGES LANDGERICHT THESSALONIKI

URTEIL Nr.62/2008

Ideelle Rechtsgemeinschaft. Alleinige Benutzung des gemeinsamen Gegenstands bei einem der Teilhaber. Die gemeinsame Gewinnung und Erwerb der bürgerlichen Früchte, einschließlich Mieten, ist Recht und Aufgabe aller Teilhaber nach Entscheidung der Mehrheit der Teilhaber, die obligatorisch für die Minderheit ist. Kosten für die Unterhaltung, die Verwaltung und die Benutzung des gemeinsamen Gegenstands. Wenn der Teilhaber mehr als das Verhältnis seines Anteils bezahlt hat, hat er das Recht die Mehrzahlung von den anderen Teilhabern zu fordern.

 

 

URTEIL Nr.599/2007 DREIKÖPFIGE STRAFKAMMER XANTHI

DREIKÖPFIGE STRAFKAMMER XANTHI

URTEIL Nr.599/2007

Fortgesetzte Ausstellung von fingierten Steuerbelegen. Fingierte Rechnungen, was den Rechnungsaussteller betrifft. Haftung des faktischen Geschäftsführers. Freispruch des Geschäftführers, der in die gewerblichen Tätigkeiten und generell in die Handelstransaktionen der Gesellschaft nicht eingriff, und um die Tätigkeiten und Handlungen des faktischen Geschäftsführers nichts wusste.

URTEIL Nr. 16538/2009 EINKÖPFIGES LANDGERICHT THESSALONIKI

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URTEIL Nr. 16538/2009

 

Ersetzung des Liquidators einer OHG. Wichtiger Grund für die Ersetzung des Liquidators. Es besteht wichtiger Grund dazu, wenn Verständigung und Zusammenarbeit zwischen die satzungsmäßigen Liquidatoren wegen der Störung ihrer Beziehungen fehlen, und die folgenden Konflikten und Streiten dazu führen, dass die Durchführung und die Beendigung des Liquidationsverfahrens äußerst schwierig ist.

EINKÖPFIGES LANDGERICHT THESSALONIKI URTEIL Nr. 16547/2009 (2)

EINKÖPFIGES LANDGERICHT THESSALONIKI

URTEIL Nr. 16547/2009

 

Ersetzung des Liquidators einer OHG. Wichtiger Grund für die Ersetzung des Liquidators. Es besteht wichtiger Grund dazu, wenn Verständigung und Zusammenarbeit zwischen die satzungsmäßigen Liquidatoren wegen der Störung ihrer Beziehungen fehlen, und die folgenden Konflikten und Streiten dazu führen, dass die Durchführung und die Beendigung des Liquidationsverfahrens äußerst schwierig ist.

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